hagateam Winterdienst

hagateam Winterdienst übernimmt die Schneeräumung und das Streuen für Objekte jeder Größe!

Vom kleinsten Gehsteig angefangen bis hin zum großen Betriebsgrundstück, alles wird erledigt!

Durch die Unterstützung unserer Partnerunternehmen sind uns keine Grenzen gesetzt! 

 

Natürlich erfolgt die Schneeräumung und Streuung nach StVO § 93/1 inklusive der Haftungsübernahme!

 

Ihr hagateam Angebot wartet schon, bitte einfach melden!

 

Ob Split oder Salz gestreut werden soll oder darf, entscheidet meistens die örtlich zuständige Gemeinde, bzw. in Linz der Magistrat durch Verordnungen.

Wozu Winterdienst??

Hier ein Auszug aus der StVO § 93:

Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung - StVO 1960)
BGBl. 1960/159
StVO § 93
Pflichten der Anrainer.

(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.

(1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

hagateam Winterdienst hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflicht!

der nächste Schnee kann kommen!
hagateam Winterdienst im Einsatz